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News & Wissen 3 Min. Lesezeit

Barrierefreiheit wird Pflicht – was Websites jetzt brauchen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Überblick

von Mathias Arzberger

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe – sie sorgt dafür, dass alle Menschen Ihre Inhalte nutzen können: mit Screenreader, nur per Tastatur, mit Sehschwäche oder einfach unterwegs im grellen Sonnenlicht. Davon profitieren auch Suchmaschinen und mobile Nutzer.

Wen betrifft das Gesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es gilt für Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten – im Web vor allem für Online-Shops, Buchungsstrecken, Bankdienstleistungen und alles, was zu einem Vertragsabschluss führt.

Reine Informationsseiten ohne Bestellfunktion fallen in der Regel nicht direkt unter das Gesetz. Spätestens mit dem ersten Kontakt- oder Terminformular lohnt sich aber ein genauer Blick – und barrierearme Seiten sind ohnehin besser bedienbar.

Das BFSG auf einen Blick

Gilt seit
28. Juni 2025
Grundlage
European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882)
Technischer Maßstab
EN 301 549, entspricht im Web WCAG 2.1 Stufe AA
Ausnahme
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz (bei Dienstleistungen)
Pflichtangabe
Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website

Die vier Prinzipien der WCAG

Die Web Content Accessibility Guidelines ordnen alle Anforderungen vier Grundprinzipien zu. Wer sie im Blick behält, hat die meisten Punkte schon abgedeckt.

Wahrnehmbar

Inhalte lassen sich sehen, hören oder ertasten – mit Alternativtexten, Untertiteln und ausreichendem Kontrast.

Bedienbar

Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar, der Fokus ist sichtbar und niemand steckt in einem Dialog fest.

Verständlich

Klare Sprache, eine vorhersehbare Navigation und Formulare, die Fehler verständlich erklären.

Robust

Sauberes, semantisches HTML, das Browser und Hilfsmittel wie Screenreader zuverlässig auslesen.

Farbpalette und Typografie eines Designsystems

Praxis

Kontraste, die gut lesbar.

Fließtext braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 : 1, große Schrift und Bedienelemente mindestens 3 : 1. Die Farbschemas von Creuva sind darauf abgestimmt – auch in der dunklen Variante.

  • Schrift lässt sich auf 200 % vergrößern
  • Farbe ist nie die einzige Information
  • Links sind auch ohne Farbe erkennbar

Checkliste für Ihre Website

  • Ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schrift
  • Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus
  • Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder
  • Logische Überschriftenstruktur (H1, H2, H3 …)
  • Verständliche Formulare mit klaren Fehlermeldungen
  • Untertitel oder Transkripte für Videos
  • Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit

Eine barrierefreie Website ist eine bessere Website – für alle.

Wenn Verbraucher über Ihre Website einen Vertrag abschließen können – etwa im Shop, bei einer Buchung oder einer Online-Anmeldung –, sehr wahrscheinlich ja. Reine Imageseiten sind meist nicht direkt betroffen.

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Mängel beanstanden, die Beseitigung anordnen und Bußgelder von bis zu 100.000 € verhängen. Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber.

Bei einer modernen Contao-Website mit sauberem Theme reichen oft wenige Tage für Prüfung und Korrekturen. Ältere Websites mit vielen Sonderlösungen brauchen mehr Zeit – manchmal ist ein Relaunch der schnellere Weg.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Ihr Angebot unter das BFSG fällt, klären Sie im Zweifel mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.

Barrierefreiheits-Check

Wie gut ist Ihre Website barrierefrei?

Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.1 AA und zeigen Ihnen, welche Punkte Sie zuerst angehen sollten.

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